Verlängerung der Handy-Signatur beachten

Auch die Handysignatur hat ein Ablaufdatum!

Nach erstmaliger Aktivierung der Handysignatur ist diese 5 Jahre gültig. Rechtzeitig VOR Ablauf dieser 5 Jahre sollte die Handysignatur neuerlich aktiviert werden. Diese Verlängerung können Anwender selber durchführen. Mit dem »» Link gelangen Sie zur Seite der Firma A-Trust für die Verlängerung.

Der Vorgang ist selbsterklärend. Sollte Sie den Zeitraum von 5 Jahren überschritten haben, ist eine Erneuerung ausschließlich bei einer Registrierungsstelle möglich.

15 Jahre...

 ... Sachverständigenbüro Harald Sexl!

Wie die Zeit doch vergeht! Vor 15 Jahren wurde ich als Gerichtssachverständiger am Landesgericht Eisenstadt angelobt. Was soll man zu einem "Firmenjubiläum" berichten? Zahlen, wie zum Beispiel, dass mehr als 600 Gutachten erstellt wurden? Die Zahl der E-Mails, die versendet wurden? Oder Angaben über Umsätze, Gewinne, Errungenschaften usw.? Nein, das muss es nicht sein!

Es sind die vielen schönen Momente an dich ich mich erinnern mag: Zusammenarbeit mit Kollegen. Vorträge bei den Kolleginnen und Kollegen. Dankbare Schreiben von Kunden! Interessante Schulungen im In- und Ausland! Die Audits in kleinen und großen Unternehmen! Schöne Erinnerungen an so manches "Gutachterl"! Das sind Momente, an die ich mich gerne erinnere. 

Gleichzeitig richte ich meinen Blick in die Zukunft auf die nächsten 15, 20 Jahre! Ich freue mich ehrlich auf die neuen Herausforderungen, eine gute Zusammenarbeit mit Kunden und im Dienste der Justiz viele weitere Gutachten erstellen zu dürfen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die mit mir diesen Weg begleitet haben!

Harald Sexl

Ein besonderer Dank gilt den SV-Kollegen Werner Hielle (em), Prof. Wener Kodek (+) und Hans Gmeiner (+).

Tool: Terminabstimmung Online

Viele verwenden für Terminabstimmungen das Online-Tool "Doodle". Dieses Tool ist nur bedingt kostenlos.

Als eine wunderbare Alternative dazu gibt es »» termino.gv.at

dieser Plattform wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterhalten.

Eine Registrierung ist empfehlenswert aber nicht unbedingt eine Voraussetzung.

Elektronische Zustellung - oesterreich.gv.at

Die elektronische Zustellung von Behördenschreiben (Rsa, Rsb, Einschreiben usw.) wird ausschließlich vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durchgeführt. Das Service ist über oesterreich.gv.at erreichbar. Es gibt andere Postzustelldienste, diese sind aber aus meiner Sicht KEINE Alternative zu oesterreich.gv.at

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+43 664 10 00 848
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